Übersehene STK- und MTK-Fristen sind Ordnungswidrigkeiten (§ 19 MPBetreibV). PraxisPilot führt das Bestandsverzeichnis Ihrer Medizinprodukte mit Prüffristen-Ampel (§ 12/§ 15 MPBetreibV), wacht über die Masern-Nachweise des Teams (§ 20a IfSG) und den Pflegestand des QM-Ordners (§ 135a SGB V) — bis zum Praxis-Export auf Knopfdruck.
✓ Server in Deutschland✓ DSGVO-konform✓ Ampel 60 Tage vor Frist✓ Keine Kreditkarte erforderlich
Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geprüft. PraxisPilot macht aus den MPBetreibV-Pflichten eine Routine, die im Praxisalltag wirklich hält.
Jedes Medizinprodukt gehört ins Verzeichnis — mit Inbetriebnahme, letzter Kontrolle und Prüfintervall. PraxisPilot berechnet die nächste Fälligkeit auf den Monat genau: Basis plus Intervall, fällig zum Monatsende.
STK spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV), MTK für Geräte mit Messfunktion wie Blutdruckmessgeräte und Audiometer (§ 15 MPBetreibV). Die Ampel warnt 60 Tage vorher — kürzere Herstellerintervalle bleiben maßgeblich.
Für Personal in medizinischen Einrichtungen: zwei Impfungen oder ärztliche Immunitätsfeststellung — bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. PraxisPilot zeigt auf einen Blick, bei wem der Nachweis fehlt.
§ 135a SGB V macht Qualitätsmanagement zur Pflicht: Hygieneplan, Notfallmanagement, Fortbildung & Co. PraxisPilot markiert jeden Bereich, der seit über 12 Monaten nicht dokumentiert gepflegt wurde.
Kein Ordner-Chaos, kein Excel — eine Routine, die auch zwischen erster und letzter Patientin funktioniert.
Name, Typ, Inbetriebnahme — Richtwerte für STK- und MTK-Intervalle sind für gängige Praxisgeräte hinterlegt (Defibrillator, EKG, Autoklav, Blutdruckmessgerät). Maßgeblich bleibt immer die Gebrauchsanweisung.
Rot heißt überfällig, Gelb heißt in 60 Tagen fällig. Nach jeder Kontrolle ein Tipp auf „heute erledigt" — die Frist läuft ab dem neuen Protokolldatum von vorn.
Bestandsverzeichnis, Personalnachweise und QM-Pflegestand gebündelt als Export — für die Hygienebeauftragte, das QM-Audit oder die Behörde.
Abhaken, was diese Woche erledigt ist — PraxisPilot zeigt sofort, was noch fehlt. Beispielwerte — in der App dokumentieren Sie Ihre echte Praxis.
Prüf- und Nachweisliste (MPBetreibV / § 20a IfSG):
Weniger als eine Stunde MFA pro Monat — dafür liegen die Nachweise bereit, wenn die Prüfung kommt.
Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
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Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Ja — sie gilt für jeden Betreiber von Medizinprodukten, die Einzelpraxis genauso wie das MVZ. Die Kernpflichten: ein Bestandsverzeichnis aller Medizinprodukte (§ 14 MPBetreibV), sicherheitstechnische Kontrollen spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV) und messtechnische Kontrollen bei Geräten mit Messfunktion (§ 15 MPBetreibV). PraxisPilot bildet genau diese Pflichten ab.
Die Vorschrift wurde neu strukturiert und die Paragraphen umnummeriert: Die STK steht jetzt in § 12 (bisher § 11), die MTK in § 15 (bisher § 14), das Bestandsverzeichnis in § 14. Ältere Merkzettel und Prüfplaketten zitieren oft noch die alten Nummern — PraxisPilot nennt die aktuelle Nummerierung und die bisherige dazu.
Ja — § 20a IfSG verlangt von Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Impfungen) oder eine ärztlich festgestellte Immunität. Die Pflicht gilt seit dem 1.3.2020; der Nachweis ist bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. PraxisPilot markiert fehlende Nachweise rot.
Nein — ganz ehrlich: Die STK und MTK führen befähigte Personen bzw. Medizintechnik-Dienstleister vor Ort durch. PraxisPilot dokumentiert die Fristen, erinnert rechtzeitig und bündelt die Nachweise — die Software ersetzt weder die Kontrolle noch eine Rechts- oder Medizintechnikberatung.
Vertiefung zu den Themen hinter PraxisPilot — aus unserem Blog:
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