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Praxis

Praxisbegehung Gesundheitsamt: So bereiten Sie die Praxis vor

28. August 2026 · 9 Min. Lesezeit · PraxisPilot Redaktion
Kurzantwort

Eine Praxisbegehung des Gesundheitsamts steht auf drei Grundlagen: anlassbezogen auf § 16 IfSG, als infektionshygienische Überwachung auf § 23 Abs. 6 IfSG (für Praxen nur, soweit das Landesrecht sie einbezogen hat) und beim Personal auf § 20 Abs. 12 IfSG. Eine Vorankündigung schreibt das Gesetz nicht vor, einen festen Turnus für Arztpraxen ebenfalls nicht.

Eine Begehung durch das Gesundheitsamt muss nicht angekündigt werden: Das Infektionsschutzgesetz schreibt keine Vorankündigung vor. Entscheidend ist dann nicht die Größe der Praxis, sondern ob die Nachweise griffbereit sind, die das Gesetz verlangt. Dieser Beitrag sortiert die Rechtsgrundlagen in § 16, § 20 und § 23 IfSG, benennt die sechs Nachweise, um die es geht, und zeigt eine Vorbereitung, die ohne Aktenwochenende auskommt. Dabei trennt er, was Pflicht ist und was nur der praktischste Weg zum Nachweis.

Auf welcher Grundlage das Gesundheitsamt kommt

Drei Fundstellen des Infektionsschutzgesetzes tragen die Begehung einer Arztpraxis. Sie unterscheiden sich darin, wann das Amt kommen darf.

§ 16 IfSG ist die anlassbezogene Grundlage. Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, dürfen die Beauftragten des Gesundheitsamts Räume, Anlagen und Einrichtungen betreten, Unterlagen einsehen und Auskünfte verlangen (§ 16 Abs. 1 und 2 IfSG). Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist verpflichtet, die Räume zugänglich zu machen. Eine Vorankündigung sieht die Norm nicht vor. Einen Schutz gibt es trotzdem: Auskünfte, die Sie selbst der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aussetzen würden, dürfen Sie verweigern (§ 16 Abs. 2 Satz 4 IfSG).

§ 23 Abs. 6 IfSG ist die Routinegrundlage, und sie trifft nicht jede Praxis gleich. Einrichtungen nach § 23 Abs. 5 Satz 1 IfSG, also Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren und vergleichbare Einrichtungen, unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Praxen stehen in dieser Aufzählung nicht. Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe mit invasiven Eingriffen können überwacht werden, soweit das Landesrecht sie einbezogen hat (§ 23 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 2 IfSG). Einen festen Turnus, nach dem eine Praxis begeht werden müsste, nennt das Gesetz nicht.

§ 20 Abs. 12 IfSG betrifft das Personal: Das Gesundheitsamt kann von Personen, die in einer Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG tätig sind, auf Anforderung den Masern-Immunitätsnachweis verlangen. Bleibt er aus, kann das Amt untersagen, dass die Person die Räume der Einrichtung betritt oder dort tätig wird.

Was die Begehung sehen will: sechs Nachweise

Was Sie vorlegen können müssen, ergibt sich aus den Pflichten, die auf Ihrer Praxis lasten. Sechs Nachweise tragen die Begehung in der Regel allein, weil hinter jedem eine eigene Norm steht:

Sechs Nachweise, ihre Fundstelle und der Stand, der vorliegen sollte
NachweisRechtsgrundlageStand, der vorliegen sollte
Bestandsverzeichnis der Medizinprodukte§ 14 MPBetreibVVollständige Liste aller Geräte mit aktuellem Stand
STK-Protokolle§ 12 MPBetreibVLetzte Kontrolle höchstens zwei Jahre zurück, Fälligkeit nach § 12 Abs. 1
MTK-Protokolle§ 15 MPBetreibV i. V. m. Anlage 2Nachprüffrist je Produktgruppe eingehalten: 1 Jahr beim Audiometer, 2 Jahre beim nichtinvasiven Blutdruckmessgerät, 5 Jahre beim Diagnostikdosimeter
Masern-Immunitätsnachweise des Personals§ 20 Abs. 8 und 9 IfSGVorlage vor Tätigkeitsbeginn; Bestandspersonal seit dem 31.7.2022
Dokumentation der Hygienemaßnahmen§ 23 Abs. 3 IfSGErforderliche Maßnahmen erkennbar, mit Verweis auf die Empfehlungen von KRINKO und ART
QM-Unterlagen§ 135a SGB VEinrichtungsinternes Qualitätsmanagement, eingeführt und weiterentwickelt

Drei dieser Nachweise haben eine harte Frist. Die STK ist spätestens alle zwei Jahre fällig, und zwar mit Ablauf des Monats, in dem die Inbetriebnahme oder die letzte Kontrolle erfolgte (§ 12 Abs. 1 Satz 2 MPBetreibV). Die MTK richtet sich nach Anlage 2, und die Fristen sind je Produktgruppe verschieden lang. Wie beide Fristen genau berechnet werden, steht in STK und MTK nach der MPBetreibV. Der Masern-Nachweis muss bei Neueinstellungen vor dem ersten Arbeitstag vorliegen, für Bestandspersonal galt der 31.7.2022 (§ 20 Abs. 9 und 10 IfSG). Die Einzelheiten dazu: Masernschutz in der Arztpraxis.

Bei einer Begehung zählt neben dem Vorhandensein die Auffindbarkeit. Ein vollständiger Nachweis, den niemand in zwanzig Minuten findet, wirkt wie ein fehlender. Deshalb gehört die Vorbereitung nicht in die Woche vor dem Termin, sondern in die laufende Pflege.

Hygieneplan: Pflicht oder praktischster Nachweis?

In kaum einer Frage wird bei der Begehung mehr verschärft als hier. Die ehrliche Antwort: Einen Hygieneplan als solchen verlangt das Bundesgesetz von einer Arztpraxis nicht unmittelbar.

§ 23 Abs. 3 IfSG verpflichtet die Leitung einer Arztpraxis, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten. Das ist eine Ergebnispflicht, keine Dokumentpflicht. Die ausdrückliche Pflicht, Verfahrensweisen in Hygieneplänen festzulegen, steht in § 23 Abs. 5 Satz 1 IfSG und richtet sich an Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen. Praxen erfasst sie nur über das Landesrecht: Die Landesregierungen können sie für Zahnarztpraxen sowie für Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe mit invasiven Eingriffen vorschreiben (§ 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG). Maßgeblich ist die Hygieneverordnung Ihres Bundeslandes.

Praktisch bleibt der schriftliche Plan der einfachste Weg, die Maßnahmen aus Absatz 3 nachzuweisen. Wer bei der Begehung ein Dokument vorlegt, das die Abläufe beschreibt und auf die einschlägigen Empfehlungen von KRINKO und ART verweist, nutzt die Vermutungswirkung des § 23 Abs. 3 Satz 2 IfSG: Bei Beachtung dieser Empfehlungen wird die Einhaltung des Standes der Wissenschaft vermutet. Die vollständige Einordnung mit allen Fundstellen steht in Hygieneplan in der Arztpraxis: was § 23 IfSG wirklich verlangt.

Was Sie bei der Begehung nicht behaupten sollten

Sagen Sie nicht, der Hygieneplan sei „gesetzlich vorgeschrieben“, wenn Ihre Praxis das Landesrecht nicht einbezieht. Wer eine Pflicht behauptet, die es nicht gibt, liefert dem Gegenüber die Frage, warum sie dann nicht erfüllt ist.

Sagen Sie stattdessen, was stimmt: Die Maßnahmen nach § 23 Abs. 3 IfSG sind getroffen und dokumentiert, und die Dokumentation folgt den Empfehlungen von KRINKO und ART.

So bereiten Sie die Praxis in fünf Schritten vor

Vorbereitung heißt hier nicht, für einen Termin zu putzen, sondern die laufenden Pflichten so zu führen, dass jeder Termin egal ist. Fünf Schritte reichen dafür aus:

  1. Alle Nachweise an einem Ort sammeln Bestandsverzeichnis, Prüfprotokolle, Personalnachweise und Hygieneunterlagen gehören an eine Stelle, die auch die Vertretung findet.
  2. Gerätefristen datieren statt merken Die STK folgt dem Ablauf des Monats; die MTK folgt der Produktgruppe der Anlage 2. Eine Liste mit Datum warnt von selbst, bevor es das Amt tut.
  3. Die Personalakte gegen jede Neueinstellung prüfen Der Masern-Nachweis gehört vor den ersten Arbeitstag, nicht in die erste Woche.
  4. Die Hygiene-Dokumentation mit Pflegedatum versehen Der datierte Stand belegt, dass die Maßnahmen aus § 23 Abs. 3 IfSG mitlaufen. Der Umfang des Textes belegt es nicht.
  5. Eine Person benennen, die empfängt und vorlegt Wer weiß, was wo liegt, beantwortet eine Begehung in Stunden statt in Wochen.
Fünf Schritte, mit denen die Praxis begehungsfest wird

Für den Tag der Begehung selbst helfen drei Verhaltensweisen:

Praxisbeispiel: zwei Stunden statt zwei Wochen

Nehmen wir eine Hausarztpraxis mit sieben Beschäftigten und 34 Medizinprodukten im Bestandsverzeichnis. Das Gesundheitsamt kündigt eine infektionshygienische Überwachung an, weil das Landesrecht die Praxis mit ihren kleinen invasiven Eingriffen einbezogen hat.

Ohne System beginnt jetzt die Suche: Die STK-Protokolle liegen beim Dienstleister, der Masern-Nachweis der neuen MFA in ihrer privaten Mappe, der Hygieneplan trägt das Datum von vor drei Jahren und kennt das im letzten Jahr angeschaffte Ultraschallgerät nicht. Zwei Wochen Arbeit, und am Ende bleibt ungewiss, ob etwas fehlt.

Mit einem geführten Stand sieht dieselbe Begehung anders aus. In PraxisPilot führt das Bestandsverzeichnis alle 34 Geräte mit den Prüffristen: Die Ampel steht auf rot, sobald eine STK oder MTK überfällig ist, und auf gelb, wenn sie in den nächsten 60 Tagen fällig wird. Die Personalakte zeigt je Person, ob der Masern-Nachweis dokumentiert ist. Der Hygieneplan läuft als einer von acht QM-Bereichen mit eigenem Pflegedatum mit, nach § 135a SGB V. Für die Begehung genügt es, die Übersicht auszudrucken oder den Praxis-Export zu übergeben. Der Aufwand liegt nicht mehr in den zwei Wochen davor, sondern in den Minuten, die das Pflegen über das Jahr kostet.

Eine Praxis, die das Landesrecht nicht einbezogen hat und keine invasiven Eingriffe vornimmt, profitiert davon genauso: Sie kann jederzeit anlassbezogen nach § 16 IfSG betreten werden, und dann zählen dieselben Nachweise.

Häufige Fragen

Kann das Gesundheitsamt unangemeldet in die Arztpraxis kommen?

Ja, eine Vorankündigung schreibt das Infektionsschutzgesetz nicht vor. § 16 Abs. 2 IfSG verpflichtet die Praxis, Räume zugänglich zu machen und Unterlagen vorzulegen, wenn Tatsachen vorliegen, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können. Praxen, die das Landesrecht einbezogen hat, können zudem infektionshygienisch überwacht werden (§ 23 Abs. 6 Satz 2 IfSG).

Braucht eine Arztpraxis einen Hygieneplan für die Begehung?

Als unmittelbare Bundespflicht nein: § 23 Abs. 5 Satz 1 IfSG richtet die Hygieneplan-Pflicht an Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen; Arztpraxen erfasst sie nur über das Landesrecht, bei Arztpraxen zudem nur bei invasiven Eingriffen (§ 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG). Verpflichtend sind die Maßnahmen nach § 23 Abs. 3 IfSG. Ein schriftlicher Plan mit Verweis auf die Empfehlungen von KRINKO und ART bleibt der einfachste Nachweis dafür.

Welche Unterlagen will das Gesundheitsamt bei einer Praxisbegehung sehen?

Im Kern sechs Nachweise: das Bestandsverzeichnis der Medizinprodukte (§ 14 MPBetreibV), die STK-Protokolle (§ 12 MPBetreibV), die MTK-Protokolle (§ 15 MPBetreibV i. V. m. Anlage 2), die Masern-Immunitätsnachweise des Personals (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG), die Dokumentation der Hygienemaßnahmen (§ 23 Abs. 3 IfSG) und die QM-Unterlagen (§ 135a SGB V).

Was passiert, wenn bei der Begehung der Masern-Nachweis fehlt?

Das Gesundheitsamt kann den Nachweis anfordern und, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird, untersagen, dass die Person die Räume der Praxis betritt oder dort tätig wird (§ 20 Abs. 12 IfSG). Ohne Nachweis gilt außerdem bereits ein Beschäftigungsverbot (§ 20 Abs. 9 Satz 7 IfSG). Sobald der Nachweis vorgelegt wird, ist die Maßnahme aufzuheben.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Eine Praxisbegehung des Gesundheitsamts steht auf drei Grundlagen: anlassbezogen auf § 16 IfSG, als infektionshygienische Überwachung auf § 23 Abs. 6 IfSG (für Praxen nur, soweit das Landesrecht sie einbezogen hat) und beim Personal auf § 20 Abs. 12 IfSG. Eine Vorankündigung schreibt das Gesetz nicht vor, einen festen Turnus für Arztpraxen ebenfalls nicht.

Getragen wird die Begehung von sechs Nachweisen: Bestandsverzeichnis, STK- und MTK-Protokolle, Masern-Nachweise, Hygiene-Dokumentation und QM-Unterlagen. Die STK ist spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats fällig. Die MTK richtet sich nach der Produktgruppe der Anlage 2, der Masern-Nachweis liegt vor dem ersten Arbeitstag vor.

Einen Hygieneplan verlangt das Bundesgesetz von Arztpraxen nicht unmittelbar; verpflichtend sind die Maßnahmen nach § 23 Abs. 3 IfSG. Wer seine Nachweise laufend datiert führt statt sie vor einem Termin zu suchen, beantwortet die Begehung in Stunden. PraxisPilot hält Gerätefristen, Personalnachweise und Hygieneplan in einem Stand mit Ampel und Export.

Keine Rechts- oder Medizintechnikberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Alle Prüfintervalle sind Richtwerte – maßgeblich ist die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Medizinprodukts.

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