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Entscheidung

QM-Review in der Arztpraxis: Empfehlung, keine Frist

16. August 2026 · 8 Min. Lesezeit · PraxisPilot Redaktion
Kurzantwort

§ 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, das eingeführt und weiterentwickelt wird. Ein Intervall für die Durchsicht nennt die Vorschrift nicht.

Wie oft muss ein QM-Bereich durchgesehen werden? Die verbreitete Antwort lautet: einmal im Jahr. § 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, das eingeführt und weiterentwickelt wird. Ein Intervall nennt die Vorschrift nicht. Dieser Beitrag trennt Gesetz und Takt und zeigt, warum PraxisPilot nach zwölf Monaten gelb markiert, nicht rot.

Was § 135a SGB V verlangt und was darin nicht steht

§ 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement. Die Pflicht lautet: einführen und weiterentwickeln.

Einrichtungsintern heißt: Ihre Praxis bestimmt die Form, es gibt kein amtliches Muster. Weiterentwickeln heißt: Ein einmal angelegter Stand genügt nicht dauerhaft. Was fehlt, ist der Termin dazu.

Der Unterschied, um den es geht

Eine Pflicht ohne Intervall bleibt eine Pflicht. Sie wird nur nicht an einem Datum gemessen.

Wer daraus eine Jahresfrist macht, verschärft die Vorschrift. Wer gar keinen Takt setzt, kann die Weiterentwicklung nicht belegen.

Wo in der Praxis echte Fristen stecken und wo nicht

In einer Arztpraxis laufen mehrere Uhren nebeneinander, und nur einen Teil davon stellt das Gesetz:

Vier Gegenstände, vier verschiedene Taktgeber
GegenstandGrundlageWas den Takt setztAmpel
Gerät, sicherheitstechnische Kontrolle (STK)§ 12 MPBetreibV (2025)Das Gesetz: spätestens alle zwei Jahre, fällig mit Ablauf des Monats. Eine kürzere Gebrauchsanweisung geht vor.Gelb ab 60 Tagen vor der Frist, danach Rot
Gerät mit Messfunktion (MTK)§ 15 MPBetreibV, Anlage 2Anlage 2 je Produktgruppe: 1 Jahr beim Audiometer, 2 Jahre beim nichtinvasiven Blutdruckmessgerät, 5 Jahre beim Diagnostikdosimeter. Frist ab Ablauf des Jahres.Gelb ab 60 Tagen vor der Frist, danach Rot
Masern-Immunitätsnachweis§ 20 Abs. 8 und 9 IfSGKein Intervall: Der Nachweis liegt vor oder fehlt. Vorzulegen vor Beginn der Tätigkeit.Rot, bis der Nachweis dokumentiert ist
QM-Bereich§ 135a SGB VKeine gesetzliche Frist. Die zwölf Monate sind ein Vorschlag von PraxisPilot.Rot nur ohne jeden Stand, sonst Gelb ab zwölf Monaten

Drei Zeilen nennen eine Norm mit Datum, die vierte eine Norm ohne. Genau diese wird in Ratgebern zur Jahresfrist zusammengezogen, und danach steht in der Praxisdokumentation eine Frist, die kein Gesetz trägt.

Die Rechnung hinter der ersten Zeile ist dagegen fest: Basisdatum, Intervall, Ablauf des Monats. Sie steht in STK-Frist berechnen nach § 12 MPBetreibV Schritt für Schritt.

Zwölf Monate sind ein Takt, kein Stichtag

Warum überhaupt eine Zahl, wenn das Gesetz keine nennt? Weil sich Weiterentwicklung nur über einen datierten Stand belegen lässt. Ein Bereich ohne Datum beantwortet die Frage einer Begehung nicht.

  1. Tag 0 Stand gesetzt Sie tragen ein, wann der Bereich zuletzt durchgesehen wurde. Grün.
  2. Monat 12 Stichtag erreicht Genau zwölf Monate später steht die Ampel noch auf Grün. Erst der Tag danach schaltet um.
  3. Monat 12, Tag 1 Review empfohlen Gelb. Im Fristenkalender steht daneben: Review nach 12 Monaten, empfohlen, keine gesetzliche Frist.
  4. Monat 60 Weiterhin Gelb Fünf Jahre ohne neuen Stand bleiben Gelb. Es gibt keine zweite Stufe.
Ein QM-Bereich im Zeitverlauf: wann die Farbe wechselt und wann nicht

Dass die Empfehlung nicht eskaliert, ist eine Entscheidung: Eine Farbe, die mit der Zeit dunkler wird, behauptet eine wachsende Rechtsfolge. Rot bleibt bei einem QM-Bereich dem Fall vorbehalten, dass gar kein Stand dokumentiert ist; der Satz dazu lautet wörtlich: Bereich wurde noch nie dokumentiert gepflegt. Dann fehlt die Spur der Weiterentwicklung vollständig. Ob die Pflicht damit verletzt ist, entscheidet die Ampel nicht: Sie zeigt, wo eine Begehung ins Leere greift.

Wie die Ampel formuliert ist

Eine Farbe allein sagt nichts. Der Text daneben entscheidet, ob eine Empfehlung als Empfehlung ankommt.

  • Noch nie dokumentiert gepflegt. Der Bereich hat keinen Stand. In der Erinnerungsmail werden alle Bereiche dieser Art zu einer Zeile zusammengefasst; ein frisches Konto hat acht davon.
  • Zuletzt gepflegt vor mehr als zwölf Monaten. Der Satz in der App nennt das Datum und den Zusatz: Review empfohlen, älter als 12 Monate. Das Wort Frist steht nicht darin. Der Rechtsbezug daneben, bei sechs der acht Bereiche § 135a SGB V, gehört dem Bereich und nicht der Empfehlung.
  • Innerhalb der letzten zwölf Monate gepflegt. Der Stand ist dokumentiert und datiert.
Die drei Stufen eines QM-Bereichs und was PraxisPilot dazu schreibt

Ein Detail entscheidet über den Ton. Läuft eine echte Frist ab, schreibt PraxisPilot seit 40 Tagen überfällig, bei einem gelben Punkt dagegen seit 40 Tagen offen. Das Wort hängt an der Farbe, nicht am Vorzeichen der Tagesdifferenz.

Ein Paragraph steht trotzdem daneben, und zwar in jeder Ansicht: im QM-Ordner hinter dem Bereichstitel, im Fristenkalender in derselben Zeile, in der Druckansicht in einer eigenen Spalte mit der Überschrift Rechtsbezug. Er hängt am Bereich und nicht am Stand. Sechs Bereiche tragen dort § 135a SGB V, der Hygieneplan § 23 Abs. 3 IfSG mit den KRINKO-Empfehlungen, das Gerätemanagement § 14 MPBetreibV.

Der Unterschied ist der ganze Punkt: Ein Rechtsbezug sagt, worauf ein Bereich beruht, eine Frist sagt, bis wann etwas erledigt sein muss. § 135a SGB V trägt das Erste und nicht das Zweite. Deshalb steht im Kalender neben dem Paragraphen der Zusatz, dass der Review nach 12 Monaten empfohlen ist und keine gesetzliche Frist.

In der Übersicht gilt dasselbe: Rot steht immer vor Gelb, ein fehlender Masern-Nachweis also vor jedem Review.

Einen Takt wählen, den die Praxis durchhält

Ist das Intervall nicht vorgegeben, wird es zur Organisationsfrage. Zwei Wege haben sich bewährt; sie unterscheiden sich weniger im Aufwand als in der Ausfallwahrscheinlichkeit:

Ein Jahrestermin für alle acht Bereiche
  • Ein Termin, meist im ruhigsten Monat
  • Alle acht Bereiche am selben Tag auf dem Tisch
  • Fällt der Termin aus, folgt ein Jahr ohne neuen Stand
Für kleine, stabile Teams.
Zwei Bereiche je Quartal
  • Acht Bereiche auf vier Quartalstermine verteilt
  • Je Termin etwa eine Stunde statt eines halben Tages
  • Vier Termine müssen gehalten werden statt einem
Für Praxen mit wechselndem Personal.
Jahrestermin oder rollierend: zwei Wege zum selben Takt

Ein Rechenbeispiel: Eine Gemeinschaftspraxis mit elf Geräten datiert am 20. Januar alle acht QM-Bereiche auf einmal. Am 21. Januar des Folgejahres stehen alle acht gleichzeitig auf Gelb. Das sind ein halber Arbeitstag an einem Stück statt einer Stunde je Quartal.

In PraxisPilot trägt jeder der acht Bereiche ein eigenes Datum. Der Fristenkalender führt Geräte, Personalnachweise und QM-Bereiche in einer Liste: Undatiertes oben, Überfälliges nie abgeschnitten. Der Erinnerungslauf meldet sich 60 Tage vor der Fälligkeit, 14 Tage davor und nach Ablauf, in einer gebündelten Mail je Praxis.

Wer nur den Stand sehen will, braucht kein Konto: Der QM-Selbstcheck rechnet dieselbe Bewertung ohne Anmeldung und speichert nichts. Er gibt die acht Ampeln aus und dazu den Satz, dass der Review eine Empfehlung dieser Anwendung ist und keine gesetzliche Frist.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein QM-Review in der Arztpraxis gemacht werden?

Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht. § 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, nennt dafür aber keine Frist. Zwölf Monate haben sich als Takt bewährt; PraxisPilot markiert einen Bereich danach gelb und nicht rot.

Ist ein jährlicher QM-Review Pflicht?

Nein. Die Pflicht besteht darin, das Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§ 135a SGB V). Ein Jahresintervall folgt daraus nicht, und wer es als Frist darstellt, verschärft die Vorschrift. Ein fester Takt ist trotzdem sinnvoll: Weiterentwicklung lässt sich nur über einen datierten Stand belegen.

Was passiert, wenn ein QM-Bereich seit zwei Jahren nicht angefasst wurde?

In PraxisPilot bleibt er gelb mit dem Hinweis, dass ein Review empfohlen ist. Rot ist einem Bereich vorbehalten, der noch nie einen dokumentierten Stand hatte. Eine Fristverletzung folgt daraus nicht, weil § 135a SGB V keine Frist nennt; der Nachweis der Weiterentwicklung fällt aber schwerer.

Welche Bereiche gehören in einen QM-Review?

Das Gesetz nennt keine Kapitelliste. PraxisPilot arbeitet mit acht Bereichen: Hygieneplan, Gerätemanagement, Notfallmanagement, Beschwerdemanagement, Arzneimittelsicherheit, Datenschutz, Fortbildung, Risikomanagement. Zwei hängen an eigenen Normen: der Hygieneplan an § 23 Abs. 3 IfSG mit den KRINKO-Empfehlungen, das Gerätemanagement am Bestandsverzeichnis nach § 14 MPBetreibV.

Gilt der Zwölf-Monats-Takt auch für die Prüffristen an Geräten?

Nein. Gerätefristen stehen im Gesetz und sind keine Empfehlung. Die sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens alle zwei Jahre fällig, mit Ablauf des Monats (§ 12 MPBetreibV). Die messtechnische Kontrolle richtet sich nach Anlage 2 der MPBetreibV; die Nachprüffrist steht dort je Produktgruppe und ist verschieden lang: ein Jahr für Ton- und Sprachaudiometer, zwei Jahre für nichtinvasive Blutdruckmessgeräte, fünf Jahre für Diagnostikdosimeter. Ihre Frist beginnt mit Ablauf des Jahres. Verlangt die Gebrauchsanweisung kürzere Intervalle, gelten diese.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

§ 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, das eingeführt und weiterentwickelt wird. Ein Intervall für die Durchsicht nennt die Vorschrift nicht.

Zwölf Monate sind deshalb ein Takt und keine Frist. PraxisPilot markiert einen älteren Bereich gelb und schreibt daneben: Review empfohlen, keine gesetzliche Frist. Rot bleibt einem Bereich vorbehalten, der nie einen dokumentierten Stand hatte.

Echte Fristen stecken an anderer Stelle: an den Geräten (§ 12 und § 15 MPBetreibV samt Anlage 2) und beim Masern-Immunitätsnachweis des Personals (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG).

Ein Takt, der gehalten wird, schlägt einen ehrgeizigen: Vier Quartalstermine mit je zwei Bereichen sind leichter durchzuhalten als ein Jahrestag mit acht.

Keine Rechts- oder Medizintechnikberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Alle Prüfintervalle sind Richtwerte – maßgeblich ist die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Medizinprodukts.

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